diabetisches Fusssyndrom
Informationen
Voraussetzungen
Für eine ärztliche Verordnung zur Podologie ist eine der folgenden drei Diagnosen erforderlich:
-
Diagnose A:
Personen mit Diabetes mellitus und Polyneuropathie ohne peripher arterieller Verschlusskrankheit (PAVK), max. 4 Sitzungen -
Diagnose B:
Personen mit Diabetes mellitus und Polyneuropathie mit peripher arterieller Verschlusskrankheit (PAVK), max. 6 Sitzungen -
Diagnose C:
Personen mit Diabetes mellitus nach diabetischem Ulcus oder nach diabetesbedingter Amputation, max. 6 Sitzungen
Verordnung
Die behandelnde Ärztin, der behandelnde Arzt kann die Verordnung hier herunterladen. Bitte darauf achten, dass die Verordnung vollständig ausgefüllt ist.
Die Verordnung kann auch HIN-verschlüsselt übermittelt werden.
Einschränkungen
Der Umfang der Behandlung auf Verordnung ist genau definiert. Auf Wunsch sind auch ergänzende Behandlungen möglich. Die zusätzlichen Kosten können vor Ort mit Karte, Twint oder Bar bezahlt werden.
Verrechnung
Die Behandlung wird direkt mit der Krankenkasse verrechnet (Tier Payant).
Die Rechnungskopie erhalten Sie von MediData und von der Krankenkasse die Leistungsabrechnung.
Termin buchen
Termine einfach online buchen!
-
Behandlungspaket auswählen
-
Terminplaner aufrufen
-
freien Termin buchen
Behandlungen
Für Details mit der Maus über die Buttons fahren.
-
Ab der 2. Behandlung
-
auch bei Folgeverordnungen
-
-
Bitte 90 Minuten Zeit einplanen
-
Behandlung und Leistungen
-
Fusspflege
-
Beratung
-
Dokumentation
-
Hygieneaufwand
-
mit Verordnig:
wiiter gahts
Bei Fragen, ergänzenden Behandlungen und speziellen Anliegen oder für Terminvereinbarungen die Kontaktmöglichkeiten nutzen.
Die in den Behandlungspaketen aufgeführten Preise sind Richtbeträge und können je nach Aufwand abweichen.
Die Preise richten sich nach den Empfehlungen des Schweizerischen Podologen Verbandes SPV